Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung

Das II. Vatikanische Konzil hat den Begriff des „Volkes Gottes“ als Wesensbeschreibung der Kirche neu betont. Kirche ist nicht einfach die Summe einzelner Individuen mit ihrer je eigenen Gottesbeziehung, sondern eine Gemeinschaft, eine „Communio“ der Gläubigen mit Gott durch Jesus Christus und daher eine durch den Heiligen Geist geeinte Gemeinschaft der Gläubigen untereinander. Durch die Taufe und die Firmung gehören alle Gläubigen dieser Gemeinschaft an und haben Anteil an der Sendung der Kirche. Für die einzelne Pfarrei bedeutet dies, von einer „pastoral versorgten“ Gemeinde zu einer „mitsorgenden“ und „mitverantwortlichen“ Gemeinde zu werden, die ihr Leben im gemeinsamen Dienst für die Allgemeinheit gestaltet. Frauen und Männer übernehmen im Pfarrgemeinderat und in der Kirchenverwaltung besondere Verantwortung für das Ganze der Pfarrgemeinde. Sie beraten in pastoralen Fragen, führen die vielfältigen Dienste der Einzelnen wie auch der Gruppen zusammen und fragen nach den Herausforderungen für die Kirche in der Gesellschaft. Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg hat dazu ein sehr schönes Gebet formuliert:

„Herr, unser Gott, du berufst Frauen und Männer, um in besonderer Weise am Aufbau der Kirche mitzuwirken und die Welt im Geist des Evangeliums mitzugestalten. Wir sagen dir Dank für die Arbeit des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung. Wir bitten dich, segne diese Frauen und Männer in ihrem Dienst am Aufbau unserer Gemeinde. Sie haben deinen Ruf angenommen, besondere Verantwortung für die Pfarrgemeinde zu übernehmen, und wir haben sie aus der Gemeinde gewählt. Lenke ihr Suchen und ihr Bemühen, schenke ihnen Mut und Stärke, Geduld und Ausdauer, Freude und Erfüllung bei ihrer Arbeit und vollende du, Gott, was nur begonnen werden kann.“